Vorbedingungen:
Leistungstauchschein-Anwärter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und sollen zumindest 1 Jahr im Besitz des Tauchscheines ÖWR Taucher* sein. Der Nachweis über 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung darf nicht älter als drei Jahre sein. (Auch keines der Module der derzeitigen Modulausbildungen in Erster Hilfe darf älter als drei Jahre sein.) Sie haben vor der Prüfung eine Praxis von insgesamt mindestens 60 Tauchgängen (davon 40 nach Erwerb des ÖWR Tauchscheines *) nachzuweisen (bestätigte Logbucheintragungen). Im Jahr vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen sind Tauchgänge mit einer Unterwasserzeit von insgesamt 12 Stunden, die wenigstens zwei unter erschwerten Bedingungen (z.B. einen Nachtabstieg und einen Tauchgang in fließendem Gewässer) sowie mindestens drei durch Tauchlehrer geführte Abstiege in Tiefen zwischen 30 und 40 m beinhalten, zu absolvieren.