Jugendtauchschein

(beaufsichtigter Taucher)

Vorbedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die Absolventen des Schnorchelscheins 2. Stufe sind. Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kandidaten einen Übungsumfang von mindestens 4 Tauchgängen (davon zwei im begrenzten Wasserbereich und zwei im Freigewässer zwischen 10 und 12 m) im Ausmaß von1,5 Pressluft stunden zu erbringen.